Aktuelle Regeln zu Corona

Aktuelle "Corona"-Regeln und Ausnahmen

Es gelten die aktuellen Verordnungen und Gesetze von Senat und Bundesregierung. 

Ferner gelten die Hygienerahmenkonzepte u.a. der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der Landeskirche.

Aus den staatlichen und kirchlichen Regelwerken ergeben sich folgende Regeln für unsere Kirchengemeinde Berlin-Rudow:

Für Gottesdienste, Amtshandlungen, Andachten Offene Kirchen gelten unter Einhaltung der allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln:

    • Es gelten die bekannten AHA-Regeln. Es wird ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten. Bei Gottesdienstbesucherzahlen in der Dorfkirche von über100 Teilnehmenden, tragen alle Besucher durchgehend die Maske komplett über Mund und Nase.
    • Innerhalb und außerhalb von Kirchengebäuden ein Mindestabstand von 1,5 Metern in jede Richtung. Es müssen im Garten keine Gesichtsmasken mehr getragen werden.
    • Es müssen in geschlossenen Räumen keine FFP2-Masken mehr getragen werden.
    • Der Abstand zu anderen Personen muss in jede Richtung 1,5 Meter betragen.
    • Personen desselben Hausstandes dürfen zusammensitzen.
    • Personen mit Erkältung (-ssymptomen) bleiben bitte den Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen fern. Ebenso bleiben Personen mit bestätigter Covid19-Erkrankung den Gottesdiensten und Veranstaltungen fern. Vielen Dank.
    • die Toiletten mit Waschgelegenheit sind für das Händewaschen zugänglich,
    • Sämtliche körperliche Berührungen sollen vermieden werden, das gilt auch für religiöse Handlungen (wie Segnungen, Friedensgruß, Abendmahlausteilung) und den Austausch von Gegenständen.
    • Bei Abendmahlfeiern ist dringend auf Abstand zu achten.
    • Die Kollekte wird am Ausgang gesammelt.
    • Für Gruppen, Kreise und Veranstaltungen dürfen sie gerne zu uns kommen.
    • Je nach Größe der Räume ist die Anzahl der Personen, die die Räume nutzen, begrenzt.

Die Hygiene- und Schutzregelungen sind folgende:

    • Zum Schutz der Mitarbeiten*innen und der Besuchenden gilt die Einhaltung der Abstandsregel von min. 1 Meter zur nächsten Person, sowie wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
    • Auf regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren muss geachtet werden. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich sowie den sanitären Anlagen bereit.
    • Die Berührung von Türen, Handläufen etc. soll grundsätzlich vermieden werden.
    • Die genutzten Räumlichkeiten müssen nach jeder Nutzung gut gelüftet und die Tische sowie Stühle gereinigt und desinfiziert werden. Der Gemeindesaal wird technisch belüftet. Die Luftreiniger in den anderen Räumlichkeiten sind in Betrieb zu nehmen.
    • Es dürfen Getränke und Speisen ausgegeben werden. Es gibt keine Selbstbedienung. Jede Person darf eigene Speisen und Getränke mitbringen und selbst verzehren.
    • Alle Räume, auch Nebenräume  wie sanitäre Anlagen werden entsprechend der Hygiene und Achtsamkeit gereinigt und desinfiziert.
    • Die Räumlichkeiten der Gemeinde sind für private und kommerzielle Nutzung geschlossen.

Für das Gemeindebüro gilt:

 

Zum Schutz der Mitarbeiter*innen im Verwaltungsbereich findet kein Publikumsverkehr statt.

Es gibt ausschließlich telefonische Sprechstunden.

Zwingend notwendige Besuche können telefonisch vereinbart werden.